AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Car Flow Viersen
Abdullah Kanaan (Einzelunternehmer)
Vorster Straße 58
41748 Viersen
Teil 1
Geltungsbereich, Vertragspartner, Grundsätzliches
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf, die Vermittlung, den Kommissionsverkauf sowie den Versand von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Reifen, Felgen und Zubehör zwischen
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Inhaber Abdullah Kanaan
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und ihren Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag vor Ort, online, per E Mail oder per WhatsApp geschlossen wird.
1.2 Vertragspartner
Vertragspartner ist ausschließlich
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im Folgenden Verkäufer genannt.
1.3 Kundenkreis
Die Angebote richten sich an Verbraucher sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB im In und Ausland.
1.4 Abweichende Bedingungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Bestätigung in Textform, zum Beispiel per E Mail oder WhatsApp.
1.5 Kommunikation
Rechtserhebliche Erklärungen können erfolgen über
– E Mail an kanaan@carflow-viersen.de
– WhatsApp über +49 1525 2605512
Diese Wege gelten als verbindliche Textform.
1.6 Leistungsumfang
Der Verkäufer bietet insbesondere an
– Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
– Verkauf von Fahrzeugteilen, Reifen, Felgen und Zubehör
– Kommissionsverkauf und Vermittlung
– Organisation von Fahrzeugtransporten
– Inzahlungnahme nach Vereinbarung
– Exportgeschäfte
Teil 2
Vertragsschluss
2.1 Allgemeines
Die Darstellung von Fahrzeugen, Teilen, Reifen, Felgen und Zubehör stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden.
Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Verkäufer zustande.
2.2 Vertragsschluss vor Ort
Beim Abschluss in den Geschäftsräumen kommt der Vertrag mit Unterzeichnung des Kaufvertrages durch beide Parteien zustande.
Maßgeblich ist ausschließlich der schriftliche Kaufvertrag in Verbindung mit diesen AGB.
2.3 Vertragsschluss online, per E Mail oder WhatsApp
Gibt der Kunde auf diesen Wegen ein verbindliches Angebot ab, kommt der Vertrag erst durch ausdrückliche Annahme des Verkäufers zustande, insbesondere durch
– Bestätigung per E Mail
– Bestätigung per WhatsApp
– Übersendung eines unterzeichneten Kaufvertrages
– oder durch Übergabe oder Lieferung des Kaufgegenstandes
Ohne ausdrückliche Annahme kommt kein Vertrag zustande.
2.4 Verkaufsplattformen
Bei Verkaufsplattformen wie eBay, mobile.de, Kleinanzeigen oder vergleichbaren Portalen erfolgt der Bestellvorgang über die jeweilige Plattform.
Auch hier kommt der Vertrag ausschließlich durch ausdrückliche Annahme des Verkäufers zustande.
Eingabefehler können vor Abgabe des Angebots über die jeweilige Plattform korrigiert werden.
2.5 Reservierungen
Reservierungen sind nur nach ausdrücklicher Zusage des Verkäufers möglich und gelten maximal vier Kalendertage.
Nach Fristablauf ist der Verkäufer frei zur anderweitigen Veräußerung berechtigt. Ein Anspruch auf Reservierung besteht nicht.
2.6 Anzahlung
Anzahlungen erfolgen nur nach individueller Vereinbarung.
Eine Anzahlung begründet keinen Anspruch auf Lieferung ohne wirksamen Kaufvertrag.
Die Folgen bei Rücktritt oder Nichtabnahme richten sich nach Teil 9 dieser AGB.
2.7 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform.
Teil 3
Preisgestaltung und steuerliche Behandlung
3.1 Preisangaben
Alle Preise gelten in Euro.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Endpreise nach den gesetzlichen Vorgaben.
Zusatzkosten wie Transport, Überführung, Zulassung, Standkosten oder Servicegebühren sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgewiesen sind.
3.2 Differenzbesteuerung nach §25a UStG
Unterliegt der Verkauf der Differenzbesteuerung nach §25a UStG, ist die Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten, wird jedoch nicht gesondert ausgewiesen.
Ein Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.3 Regelbesteuerung
Bei regelbesteuerten Verkäufen wird die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Ein Vorsteuerabzug ist nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und gesetzlicher Berechtigung möglich.
3.4 Innergemeinschaftliche Lieferung nach §6a UStG
Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU erfolgen steuerfrei gemäß §6a UStG, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere
– gültige Umsatzsteuer Identifikationsnummer
– Nachweis der Ausfuhr
– ordnungsgemäße Buch und Belegführung
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, die Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen.
3.5 Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach §4 Nr.1a UStG
Ausfuhrlieferungen in Drittländer erfolgen steuerfrei gemäß §4 Nr.1a UStG, sofern die erforderlichen Ausfuhrnachweise vollständig vorliegen.
Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Umsatzsteuer nachzufordern.
3.6 Keine Steuerberatung
Der Verkäufer erbringt keine steuerliche Beratung.
Der Käufer ist selbst für die Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen verantwortlich.
3.7 Rechnungserteilung
Der Verkauf erfolgt ausschließlich mit Rechnung.
Bei Kommissionsgeschäften erfolgt zusätzlich eine Abrechnung per Gutschrift an den Kommittenten.
Teil 4
Zahlung, Fälligkeit, Anzahlung, Verzug
4.1 Zahlungsarten
Akzeptiert werden
– Barzahlung
– Überweisung
– Echtzeitüberweisung
Andere Zahlungsarten, insbesondere PayPal oder Schecks, werden nicht akzeptiert.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist Barzahlung ausgeschlossen. Die Zahlung muss per Überweisung vom kaufenden Unternehmen erfolgen.
4.2 Fälligkeit
Der Kaufpreis sowie alle vereinbarten Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe fällig, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
Bei Versandgeschäften ist der vollständige Rechnungsbetrag vor Übergabe an die Spedition zu zahlen.
4.3 Anzahlung
Anzahlungen erfolgen nur nach individueller Vereinbarung und werden auf den Kaufpreis angerechnet.
Bei Nichtabnahme oder vertragswidrigem Rücktritt darf die Anzahlung als pauschaler Schadenersatz einbehalten werden, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Ein höherer Schaden bleibt vorbehalten.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
Für Unternehmer gelten die erhöhten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.
Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
4.6 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II darf bis zur vollständigen Zahlung einbehalten werden.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer zum Rücktritt und zur Herausgabe des Kaufgegenstands berechtigt.
Teil 5
Fahrzeugzustand, Übergabeprotokoll, Mängel, HU, Schäden
5.1 Allgemeiner Fahrzeugzustand
Alle angebotenen Fahrzeuge sind Gebrauchtfahrzeuge, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Alters, laufleistungs und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie dem Zustand des Fahrzeugs entsprechen.
5.2 Übergabeprotokoll
Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem insbesondere Zustand, bekannte Schäden, Mängel, Zubehör, Fahrzeugpapiere und Schlüssel festgehalten werden.
Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Kaufvertrages.
5.3 Bekannte Mängel
Bekannte Mängel werden im Kaufvertrag oder im Übergabeprotokoll dokumentiert.
Für diese Mängel bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
5.4 Hauptuntersuchung
Fahrzeuge werden je nach Vereinbarung mit oder ohne neuer Hauptuntersuchung verkauft.
Eine neue Hauptuntersuchung gilt ausschließlich für den Zeitpunkt der Übergabe und begründet keine zukünftige Mängelfreiheit.
5.5 Fahrzeuge mit Motor oder Getriebeschaden
Fahrzeuge mit Motor oder Getriebeschaden werden ausdrücklich als solche verkauft.
Der Käufer erkennt den Schaden an. Ansprüche wegen dieses Schadens sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.6 Beschaffenheitsvereinbarung
Eine Beschaffenheitsvereinbarung besteht nur, wenn diese ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten ist.
Inserate, Fotos oder mündliche Angaben stellen keine garantierte Beschaffenheit dar.
Teil 6
Probefahrten, Haftung, Selbstbeteiligung, Diebstahl
6.1 Durchführung von Probefahrten
Probefahrten erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers.
Ein Anspruch auf eine Probefahrt besteht nicht.
6.2 Dokumentenpflicht
Vor der Probefahrt sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein gültiger Führerschein vorzulegen.
Der Verkäufer ist berechtigt, hiervon Kopien anzufertigen und aufzubewahren.
Zusätzlich ist vor Fahrtantritt eine Probefahrtvereinbarung in Textform zu unterzeichnen.
6.3 Haftung bei Schäden
Der Kunde haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden während der Probefahrt.
Besteht eine Voll oder Teilkaskoversicherung, trägt der Kunde im Schadensfall in jedem Fall eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Diebstahl
Bei Diebstahl während der Probefahrt haftet der Kunde bei schuldhaftem Verhalten in voller Höhe, insbesondere bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten.
6.5 Verkehrsverstöße
Der Kunde haftet für alle während der Probefahrt begangenen Verkehrsverstöße sowie sämtliche daraus entstehenden Kosten.
6.6 Abbruch der Probefahrt
Der Verkäufer ist berechtigt, eine Probefahrt jederzeit zu verweigern oder vorzeitig zu beenden.
Teil 7
Lieferung, Abholung, Gefahrübergang, Versand
7.1 Abholung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe durch Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers.
Der Käufer hat das Fahrzeug oder die Ware spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellungsmitteilung abzuholen.
7.2 Lieferung und Versand
Lieferung oder Versand erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Alle Transport, Versand, Überführungs und Nebenkosten trägt der Käufer.
Der Verkäufer darf für die Organisation des Transports eine Servicegebühr berechnen.
7.3 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über
– bei Abholung mit Übergabe
– bei Versand mit Übergabe an die Spedition oder den Frachtführer
– bei Verladung mit Beginn des Verladevorgangs
7.4 Haftung beim Transport
Bei durch den Verkäufer organisierten Transporten haftet dieser nicht für Transportschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ansprüche wegen Transportschäden sind direkt gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers.
7.5 Liefertermine
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
7.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Teil 8
Standkosten bei Nichtabholung
8.1 Abholfrist
Der Käufer hat das Fahrzeug oder die Ware spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellungsmitteilung abzuholen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
8.2 Standkosten
Nach Ablauf der Abholfrist ist der Verkäufer berechtigt, Standkosten in Höhe von
15 Euro netto pro Kalendertag
entsprechend 17,85 Euro brutto pro Kalendertag
zu berechnen.
8.3 Weitere Ansprüche
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.
Teil 9
Nichtabnahme, Rücktritt, Schadenersatz
9.1 Abnahmepflicht
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand fristgerecht abzunehmen. Unterbleibt dies, liegt eine vertragswidrige Nichtabnahme vor.
9.2 Rücktritt bei Nichtabnahme
Bei Nichtabnahme ist der Verkäufer nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
9.3 Pauschaler Schadenersatz
Der Verkäufer kann bei Nichtabnahme pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Ein höherer Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.
9.4 Anzahlung
Eine geleistete Anzahlung wird auf den Schadenersatz angerechnet und darf einbehalten werden.
9.5 Rücktritt durch den Käufer
Ein Rücktritt vor Übergabe ist nur bei gesetzlichem Rücktrittsrecht oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
9.6 Kosten der Rückabwicklung
Bei einvernehmlicher Rückabwicklung kann der Verkäufer angefallene Kosten, insbesondere Inserats, Stand, Transport sowie Verwaltungskosten, geltend machen.
9.7 Weiterverkauf
Nach Rücktritt oder Nichtabnahme darf der Kaufgegenstand weiterverkauft werden. Mehr oder Mindererlöse werden bei der Schadenberechnung berücksichtigt.
Teil 10
Inzahlungnahme von Fahrzeugen
10.1 Allgemeines
Eine Inzahlungnahme erfolgt nur nach individueller Vereinbarung und vorheriger Prüfung durch den Verkäufer. Ein Anspruch auf Inzahlungnahme besteht nicht.
10.2 Eigentumsübergang
Das in Zahlung genommene Fahrzeug geht erst nach vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Ankaufsbetrags in das Eigentum des Verkäufers über. Maßgeblich ist der bestätigte Zahlungseingang oder die quittierte Barzahlung.
10.3 Angaben zum Fahrzeug
Der Kunde ist verpflichtet, alle bekannten Mängel, Vorschäden, Unfälle, technischen Defekte und Besonderheiten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Diese Angaben sind Grundlage der Bewertung.
10.4 Nachträglich festgestellte Mängel
Werden nach Übergabe nicht angegebene oder nicht erkennbare wertrelevante Mängel festgestellt, ist der Verkäufer berechtigt, den Ankaufspreis anzupassen oder vom Inzahlungnahmevertrag zurückzutreten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
10.5 Verrechnung
Der Inzahlungnahmewert wird mit dem Kaufpreis verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Teil 11
Sachmängelhaftung, Gewährleistung, Ausschlüsse
11.1 Verbraucher
Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen an Verbraucher wird die gesetzliche Sachmängelhaftung auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.2 Unternehmer
Beim Verkauf an Unternehmer ist die Sachmängelhaftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.3 Bekannte Mängel
Keine Sachmängelhaftung besteht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt waren oder im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll dokumentiert sind.
11.4 Exportgeschäfte
Bei Exportgeschäften erfolgt der Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung und der Garantie, soweit gesetzlich zulässig. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, sofern kein gesetzliches Verbrauchsgeschäft vorliegt.
11.5 Bastler und Defektfahrzeuge
Als Bastlerfahrzeuge oder defekt verkaufte Fahrzeuge werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit gesetzlich zulässig.
11.6 Verkauf im Kundenauftrag
Beim Verkauf im Kundenauftrag haftet ausschließlich der jeweilige Fahrzeugeigentümer. Eine Haftung des Verkäufers als Vermittler für Sachmängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.7 Untersuchungs und Rügepflicht bei Unternehmern
Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Ware als genehmigt.
Teil 12
Garantie
12.1 Keine eigene Garantie
Der Verkäufer übernimmt keine eigene Garantie. Garantiezusagen bestehen nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden und bestehen unabhängig von der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
12.2 Externe Garantieverträge
Der Abschluss einer kostenpflichtigen Fahrzeuggarantie erfolgt ausschließlich über externe Garantieanbieter. Der Verkäufer tritt hierbei nur als Vermittler auf.
12.3 Keine Haftung für Garantieleistungen
Ansprüche aus Garantieverträgen bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Garantieanbieter. Der Verkäufer haftet nicht für Umfang, Durchführung oder Ablehnung von Garantieleistungen.
12.4 Keine Verlängerung der Gewährleistung
Eine externe Garantie stellt keine Verlängerung der gesetzlichen Sachmängelhaftung dar.
Teil 13
Exportgeschäfte, Händlergeschäfte, Ausschlüsse
13.1 Geltungsbereich
Diese Regelungen gelten für sämtliche Verkäufe an Unternehmer innerhalb oder außerhalb der EU sowie für alle Ausfuhrgeschäfte in Drittländer.
13.2 Verkauf nur an Unternehmer
Exportgeschäfte erfolgen ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Ein Verkauf an Verbraucher ist ausgeschlossen.
13.3 Ausschluss von Gewährleistung und Garantie
Bei Exportgeschäften erfolgt der Verkauf unter vollständigem Ausschluss der Sachmängelhaftung und Garantie, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Ausschluss von Rücknahme und Widerruf
Eine Rücknahme sowie ein Widerrufsrecht sind bei Exportgeschäften ausgeschlossen, sofern kein zwingendes Verbraucherrecht greift.
13.5 Händlergeschäft
Der Käufer bestätigt, das Fahrzeug oder die Ware ausschließlich zu gewerblichen Zwecken zu erwerben.
13.6 Verantwortung für Ausfuhr und Zulassung
Der Käufer ist allein verantwortlich für Ausfuhr, Zoll, Steuern, Zulassung und alle rechtlichen Anforderungen im Zielland. Der Verkäufer haftet hierfür nicht.
13.7 Nachweispflichten
Der Verkäufer ist berechtigt, Nachweise zur Unternehmereigenschaft und steuerlichen Voraussetzungen zu verlangen. Werden diese nicht erbracht, kann die Umsatzsteuer nachträglich berechnet werden.
13.8 Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an die Spedition oder Beginn der Verladung auf den Käufer über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Teil 14
Kommissionsgeschäfte, Abrechnung, Haftung
14.1 Allgemeines
Der Verkäufer verkauft Fahrzeuge, Teile, Reifen, Felgen und Zubehör im eigenen Namen für Rechnung des Eigentümers. Ein Anspruch auf Annahme einer Kommission besteht nicht.
14.2 Preisfestlegung
Der Verkaufspreis wird vom Verkäufer festgelegt und darf zur Verkaufsförderung angepasst werden.
14.3 Vermarktung
Der Verkäufer ist berechtigt, die Kommissionsware auf eigene Kosten zu inserieren und zu bewerben.
14.4 Standkosten
Standkosten auf dem Betriebsgelände trägt der Verkäufer.
14.5 Haftung
Der Verkäufer haftet für Schäden an der Kommissionsware während der Standzeit nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
14.6 Verkaufsrisiko
Das wirtschaftliche Verkaufsrisiko trägt ausschließlich der Eigentümer der Kommissionsware.
14.7 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt per Gutschrift auf Basis des erzielten Verkaufspreises abzüglich Provision und Nebenkosten.
14.8 Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Zahlungseingang des Käufers innerhalb von bis zu zwei Wochen.
14.9 Gewährleistung
Die Sachmängelhaftung gegenüber dem Endkunden richtet sich nach Teil 11. Bei reiner Vermittlung haftet ausschließlich der Eigentümer.
14.10 Weisungsrecht
Der Verkäufer ist berechtigt, alle zur Durchführung des Verkaufs erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Teil 15
Teilehandel, Neuware, Gebrauchtware, Defektware, Widerruf
15.1 Geltungsbereich
Dieser Teil gilt für den Verkauf von Fahrzeugteilen, Reifen, Felgen und Zubehör, egal ob neu oder gebraucht.
15.2 Neuware
Neuware ist unbenutzt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
15.3 Gebrauchtteile
Gebrauchte Teile weisen alters, nutzungs und verschleißbedingte Spuren auf und sind dafür kein Mangel.
Beim Verkauf an Verbraucher wird die gesetzliche Sachmängelhaftung auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.
Beim Verkauf an Unternehmer ist die Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.4 Defektware
Als defekt gekennzeichnete Teile werden ausdrücklich als nicht funktionsfähig verkauft.
Eine Sachmängelhaftung ist hierfür, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.5 Passgenauigkeit
Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, Passgenauigkeit, Kompatibilität und Eignung der Teile für sein Fahrzeug zu prüfen.
Der Verkäufer haftet nicht für Fehlbestellungen aufgrund unzutreffender Angaben des Käufers.
15.6 Widerrufsrecht bei Online Verkäufen
Bei Online Verkäufen an Verbraucher besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift.
Das Widerrufsrecht kann insbesondere ausgeschlossen sein bei
– individuell angefertigten oder angepassten Teilen
– versiegelter Ware, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.
15.7 Rücksendekosten
Im Widerrufsfall trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit gesetzlich zulässig.
15.8 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
– an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Abdullah Kanaan
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41748 Viersen
E-Mail: kanaan@carflow-viersen.de
WhatsApp: +49 1525 2605512
mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, was früher eintritt.
Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Abgabe des Widerrufs an uns zurückzusenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Für einen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an
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Abdullah Kanaan
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41748 Viersen
E-Mail: kanaan@carflow-viersen.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware:
Bestellt am / erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Teil 16
Gefahrübergang beim Versand von Teilen und Waren
16.1 Allgemeiner Gefahrübergang
Beim Versand geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung
– bei Abholung mit Übergabe an den Käufer
– bei Versand mit Übergabe an das Versandunternehmen
auf den Käufer über.
16.2 Versand an Unternehmer
Beim Versand an Unternehmer geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Versandunternehmen über.
Für Transportschäden haftet der Verkäufer nicht, soweit gesetzlich zulässig.
16.3 Versand an Verbraucher
Beim Versand an Verbraucher geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
16.4 Transportversicherung
Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und ausschließlich auf dessen Kosten.
16.5 Transportschäden
Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Versanddienstleister zu melden und dem Verkäufer in Textform anzuzeigen.
Nur so ist eine ordnungsgemäße Schadensabwicklung möglich.
Teil 17
Haftung, Haftungsbegrenzung
17.1 Grundsatz
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
17.2 Wesentliche Vertragspflichten
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.
17.3 Leben, Körper, Gesundheit
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt uneingeschränkt bestehen.
17.4 Produkthaftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
17.5 Technische Störungen
Für Schäden durch Datenverluste, Übertragungsfehler, Systemausfälle oder Störungen der Kommunikation haftet der Verkäufer nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
17.6 Inserate und Abbildungen
Fotos, Videos und Inserate dienen nur der Veranschaulichung. Abweichungen begründen keine Ansprüche, sofern keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung besteht.
17.7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien und Lieferkettenstörungen.
Teil 18
Gerichtsstand, anwendbares Recht
18.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern nur, soweit dadurch keine zwingenden Schutzvorschriften des Wohnsitzstaates eingeschränkt werden.
18.2 Gerichtsstand für Unternehmer
Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Viersen ausschließlicher Gerichtsstand.
18.3 Gerichtsstand für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
18.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Viersen.
Teil 19
Datenschutz, Kommunikation, Beweisfunktion
19.1 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur soweit erforderlich, zum Beispiel an Speditionen, Zahlungsdienstleister, Garantieanbieter, Steuerberater oder Behörden.
Weitere Informationen ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.
19.2 Verbindliche Kommunikationswege
Rechtserhebliche Erklärungen können erfolgen über
E-Mail an kanaan@carflow-viersen.de
WhatsApp unter +49 1525 2605512
Diese gelten als verbindlich in Textform.
19.3 Beweisfunktion
E-Mails und WhatsApp Nachrichten gelten als zulässige Beweismittel für vertragliche Absprachen und Erklärungen, soweit gesetzlich zulässig.
19.4 Speicherung
Der Verkäufer ist berechtigt, vertragsrelevante Kommunikation zu Dokumentations- und Nachweiszwecken zu speichern.
Teil 20
Schlussbestimmungen
20.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20.2 Vertragsänderungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
20.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
20.4 Abtretung
Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten durch den Käufer ist nur mit vorheriger Bestätigung in Textform durch den Verkäufer zulässig.
20.5 Gültigkeit der AGB
Diese AGB gelten ab Veröffentlichung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Verkäufer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
DSGVO Kurzverweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.
Stand der AGB: 04.12.2025